Endnutzer-Lizenzvereinbarung
Nutzungsbedingungen für die Programme Tatamio und Tatamio Replay. Sie werden mit beiden Programmen ausgeliefert und ergänzen die AGB.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Verhältnis zu den AGB
1.1 Anbieter ist Daniel Brosch – Software Development, Breslauer Straße 40, 63303 Dreieich, Deutschland, E-Mail info@tatamio.de („Anbieter“).
1.2 Diese Vereinbarung gilt für die Programme Tatamio (Turnieranzeige) und Tatamio Replay (Videoaufzeichnung und Wiedergabe an der Wettkampffläche) einschließlich ihrer Aktualisierungen („Programme“). Sie gilt für jeden, der die Programme installiert oder nutzt („Nutzer“). „Kunde“ ist, wer beim Anbieter eine Lizenz erworben hat und in der Lizenzdatei als Lizenznehmer genannt ist.
1.3 Für Kunden gelten vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der beim Kauf vereinbarten Fassung („AGB“, abrufbar unter tatamio.de/agb). Diese Vereinbarung ergänzt die AGB für die Nutzung der Programme. Bei Widersprüchen gehen die AGB vor. Diese Vereinbarung schränkt keine Rechte ein, die Kunden nach den AGB oder nach zwingendem Recht zustehen, insbesondere nicht die Rechte von Verbrauchern bei digitalen Produkten (§§ 327 ff. BGB).
1.4 Die Programme laufen lokal auf den Rechnern des Nutzers. Sie unterstützen die Durchführung von Veranstaltungen, ersetzen aber nicht die Entscheidungen und die Verantwortung von Ausrichter, Turnierleitung und Kampfgericht.
2. Nutzungsrecht
2.1 Demo-Modus: Ohne gültige Lizenz laufen die Programme in einem eingeschränkten Demo-Modus. Der Anbieter räumt jedem Nutzer unentgeltlich das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Programme im Umfang des Demo-Modus zu installieren und zu nutzen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang oder auf die weitere Verfügbarkeit des Demo-Modus besteht nicht.
2.2 Mit Lizenz: Der Kunde darf das in der Lizenzdatei genannte Programm (Tatamio, Tatamio Replay oder beide als Paket) während der Laufzeit seiner Lizenz auf beliebig vielen Rechnern und an beliebig vielen Wettkampfflächen nutzen. Lizenzart (Event- oder Jahreslizenz), Laufzeit und Umfang ergeben sich aus den AGB (Abschnitte 3 und 4) und aus der Lizenzdatei. Eine Event-Lizenz für Tatamio gilt nur für das beim Kauf angegebene Turnier.
2.3 Personen, die für den Kunden tätig sind, etwa Helfer, Kampfrichter oder Dienstleister bei einer Veranstaltung des Kunden, dürfen die Programme in diesem Rahmen bedienen. Ist der Kunde ein Verband, darf er eine Jahreslizenz seinen Mitgliedsvereinen für deren Veranstaltungen innerhalb der Laufzeit zur Verfügung stellen. Diese Vereinbarung gilt dann auch für die Mitgliedsvereine.
2.4 Nicht erlaubt ist, soweit nicht Abschnitt 2.3 es gestattet:
- Lizenzdateien an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu vermieten oder Unterlizenzen zu erteilen;
- Lizenzdateien zu verändern oder die Lizenzprüfung zu umgehen, auch nicht durch absichtliches Verstellen der Systemuhr;
- Urheberrechts- und Lizenzhinweise aus den Programmen zu entfernen.
2.5 Soweit nicht Abschnitt 3 oder zwingendes Recht, insbesondere §§ 69d und 69e UrhG, es erlauben, darf der Nutzer die Programme nicht verändern, zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren.
2.6 Alle Rechte an den Programmen, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben beim Anbieter. Rechte an Open-Source-Bestandteilen richten sich nach Abschnitt 3.
3. Open-Source-Bestandteile
3.1 Die Programme enthalten Bestandteile Dritter, die unter Open-Source-Lizenzen stehen. Tatamio Replay enthält insbesondere die Bibliotheken Qt (GNU Lesser General Public License, Version 3) und FFmpeg (GNU Lesser General Public License, Version 2.1 oder später). Tatamio beruht auf Electron und enthält Bestandteile unter anderem unter den Lizenzen MIT, ISC, BSD und SIL Open Font License; die mit Electron ausgelieferte Bibliothek ffmpeg.dll steht unter der GNU Lesser General Public License, Version 2.1. Übersichten und Lizenztexte liegen den Programmen bei (Tatamio Replay: Datei THIRD_PARTY_NOTICES.md und Ordner licenses im Programmordner; Tatamio: Lizenzhinweise im Programmordner und im Programm unter „Open-Source-Lizenzen“).
3.2 Für diese Bestandteile gelten ausschließlich ihre jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Kein Teil dieser Vereinbarung schränkt die Rechte ein, die diese Lizenzen dem Nutzer gewähren. Die Open-Source-Lizenzen gehen dieser Vereinbarung vor, soweit sie den jeweiligen Bestandteil betreffen.
3.3 Insbesondere darf der Nutzer die mitgelieferten Bibliotheken, die unter der GNU Lesser General Public License stehen (die DLL-Dateien von Qt und FFmpeg in Tatamio Replay sowie ffmpeg.dll in Tatamio), verändern oder durch andere, kompatible Versionen ersetzen. Abschnitt 2.5 gilt dafür nicht: Der Nutzer darf das jeweilige Programm auch verändern und zurückentwickeln, soweit dies nötig ist, um solche Änderungen an den Bibliotheken vorzunehmen und Fehler darin zu beheben. Die Lizenzprüfung der Programme hängt nicht davon ab, ob diese Bibliotheken unverändert sind.
3.4 Auf Anfrage an info@tatamio.de stellt der Anbieter den Quelltext der mitgelieferten Versionen dieser Bibliotheken zur Verfügung, mindestens drei Jahre ab Auslieferung der jeweiligen Programmversion.
3.5 Für Bibliotheken, die der Nutzer selbst verändert oder ausgetauscht hat, übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung und keinen Support, soweit ein Fehler auf diese Änderung zurückgeht.
4. Lizenzprüfung, Updates und Internetverbindungen
4.1 Die Programme prüfen die Lizenz ohne Internetverbindung anhand der digital signierten Lizenzdatei und des Datums der Systemuhr des Rechners. Der Nutzer hält die Systemuhr der eingesetzten Rechner korrekt. Nach Ablauf der Lizenz wechselt das Programm in den Demo-Modus; gespeicherte Turnierdaten und Aufnahmen bleiben auf den Rechnern des Nutzers erhalten.
4.2 Update-Prüfung: Die installierten Programme (nicht die portable Version von Tatamio) fragen bei bestehender Internetverbindung etwa 15 bis 20 Sekunden nach dem Start und danach alle 6 Stunden bei tatamio.de nach einer neuen Version. Dabei werden technisch notwendige Verbindungsdaten übertragen, insbesondere die IP-Adresse und die Programmversion. Ein verfügbares Update wird heruntergeladen und beim Beenden des Programms installiert, sofern der Nutzer es nicht vorher selbst über die Update-Anzeige im Programm installiert. In Tatamio Replay lässt sich die automatische Suche unter Einstellungen › Info abschalten; dann wird nur gesucht, wenn der Nutzer „Nach Updates suchen“ wählt. Ohne Internetverbindung funktionieren beide Programme uneingeschränkt.
4.3 Die Programme übertragen keine Turnier-, Teilnehmer- oder Videodaten an den Anbieter. Davon gibt es nur eine Ausnahme: Schaltet der Kunde in Tatamio die Online-Turnierseite auf tatamio.de ein, überträgt Tatamio die dafür nötigen Turnierdaten an den Anbieter, der sie in seinem Auftrag verarbeitet und veröffentlicht. Dafür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unter tatamio.de/av-vereinbarung. Verbindungen zwischen Tatamio und Tatamio Replay laufen nur im lokalen Netzwerk des Nutzers.
5. Datenschutz
5.1 Für Turnier-, Teilnehmer- und Videodaten, die der Nutzer mit den Programmen verarbeitet, ist er (in der Regel der Ausrichter) datenschutzrechtlich verantwortlich, insbesondere für die Information von Athletinnen, Athleten und Publikum über Videoaufnahmen und für die Löschung der Daten.
5.2 Wie der Anbieter die bei der Update-Prüfung, im Shop und im Kundenkonto anfallenden Daten verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung unter tatamio.de/datenschutz.
6. Hinweise zum Einsatz
6.1 Der Nutzer sollte die Programme vor einer Veranstaltung mit der vorgesehenen Technik testen, Ergebnisse, Zeitpläne und Auslosungen vor der Veröffentlichung prüfen und regelmäßig Datensicherungen anlegen, insbesondere von Turnierdaten und Aufnahmen. Die Funktion hängt auch von Rechnern, Kameras und Netzwerk des Nutzers ab.
6.2 Für Kunden ergeben sich die Mitwirkungspflichten aus den AGB (Abschnitt 9). Diese Hinweise schränken gesetzliche Mängel- oder Haftungsrechte nicht ein.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Kunden mit Lizenz: Für Mängel und Haftung gelten ausschließlich die AGB (Abschnitte 11 und 12) und die gesetzlichen Vorschriften. Abschnitt 7.2 gilt für sie nicht.
7.2 Unentgeltliche Nutzung im Demo-Modus: Weil der Anbieter die Programme im Demo-Modus unentgeltlich überlässt, haftet er insoweit, entsprechend den gesetzlichen Regeln für Schenkung und Leihe (§§ 521, 524, 599, 600 BGB), nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für Mängel der Programme haftet er nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat. Unberührt bleibt die Haftung für schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
7.3 Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen von Kampfgericht oder Turnierleitung, die auf Grundlage der Programme getroffen werden, soweit er einen zugrunde liegenden Fehler nicht zu vertreten hat.
7.4 Die Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
8. Ende des Nutzungsrechts
8.1 Das Nutzungsrecht aus einer Lizenz endet mit deren Laufzeit; das Recht zur Nutzung im Demo-Modus besteht fort.
8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei einer Umgehung der Lizenzprüfung oder einer unerlaubten Weitergabe von Lizenzdateien.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
9.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
9.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.