Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Erwerb von Lizenzen an Tatamio und Tatamio Replay durch Vereine, Verbände, sonstige Ausrichter und Verbraucher.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Daniel Brosch – Software Development, Breslauer Straße 40, 63303 Dreieich, Deutschland, Telefon +49 1522 6542907, E-Mail info@tatamio.de („Anbieter“).
Diese AGB gelten für alle über diese Website geschlossenen Verträge über Lizenzen an den Programmen Tatamio und Tatamio Replay. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die überwiegend zu privaten Zwecken handeln. Vereine, Verbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB werden nachfolgend zusammen als „Organisationen“ bezeichnet. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere die Vorschriften für Verbraucherverträge über digitale Produkte, gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen von Organisationen gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Für die Nutzung der Programme gilt ergänzend die Endnutzer-Lizenz (EULA), die mit den Programmen ausgeliefert wird. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor.
2. Vertragsgegenstand
Tatamio ist ein Anzeige- und Aufrufprogramm für Ju-Jutsu-Turniere, die mit Start-SET von Sportdata durchgeführt werden. Tatamio liest Zeitplan, Paarungen und Ergebnisse aus einer laufenden Start-SET-Installation und zeigt sie in der Halle, auf Mobilgeräten und auf Wunsch online an. Es nimmt keine Meldungen an, lost nicht aus, plant keine Kämpfe und wertet nicht; das bleibt in Start-SET. Tatamio setzt eine funktionsfähige Start-SET-Installation des Kunden voraus und stammt nicht von Sportdata.
Tatamio Replay ist eine Software zur Videoaufzeichnung und Wiedergabe an der Wettkampffläche (Videobeweis). Es zeigt Kamerabilder, nimmt Kämpfe auf und spielt Szenen wieder ab; Entscheidungen trifft das Kampfgericht. Tatamio Replay benötigt geeignete Kameras (IP-Kameras oder per USB angeschlossene Geräte) und einen Rechner, der die gewählte Auflösung verarbeiten kann.
Beide Programme laufen lokal auf Rechnern des Kunden mit Windows 10 oder 11 (64 Bit). Tatamio unterstützt die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuelle Version von Start-SET. Ändert Sportdata die Datenschnittstelle von Start-SET, stellt der Anbieter innerhalb angemessener Frist ein Update bereit; gelingt das nicht, erstattet er den Preis anteilig für die verbleibende Laufzeit. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Mit Tatamio mit Upload oder dem Paket kann der Kunde zusätzlich die Online-Turnierseite nach Abschnitt 14 nutzen.
Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete, entgeltliche Einräumung eines Nutzungsrechts an dem gewählten Programm („Lizenz“). Die Lizenz wird als digital signierte Lizenzdatei bereitgestellt. Wählbar sind:
- Tatamio ohne Upload: schaltet nur Tatamio frei, ohne Veröffentlichung von Zeitplan und Ergebnissen auf der Webseite;
- Tatamio mit Upload: schaltet nur Tatamio frei, einschließlich Veröffentlichung von Zeitplan und Ergebnissen auf der Webseite;
- Tatamio Replay: schaltet nur Tatamio Replay frei;
- Paket Tatamio + Replay („Paket“): schaltet Tatamio mit Upload und Tatamio Replay frei.
Während der Laufzeit sind die zur Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen und Support per E-Mail eingeschlossen. Produktbeschreibungen und Abbildungen sind keine Garantie einer bestimmten Beschaffenheit, sofern eine Garantie nicht ausdrücklich in Textform als solche bezeichnet ist.
3. Lizenzarten und Laufzeit
Event-Lizenz: Die Event-Lizenz gilt für eine Veranstaltung mit höchstens sieben Veranstaltungstagen; der Preis hängt nicht von der Anzahl der Tage ab. Der Kunde gibt beim Kauf den ersten Veranstaltungstag und die Anzahl der Veranstaltungstage an. Die Lizenz gilt an diesen aufeinanderfolgenden Kalendertagen und zusätzlich jeweils bis 6:00 Uhr des Folgetags. Sie gilt für Turniere, die nach den Angaben in Start-SET an diesen Tagen stattfinden; ein beim Kauf angegebener Turniername dient nur der Übersicht. Hat der Kunde ein falsches Datum angegeben, stellt der Anbieter die Lizenz auf Anfrage für andere Tage neu aus, solange die Lizenz noch nicht begonnen hat und die Anzahl der Tage gleich bleibt.
Jahreslizenz: Die Lizenz gilt 365 Kalendertage ab dem Tag der bestätigten Zahlung; dieser Tag zählt als erster Tag. Sie gilt für beliebig viele Veranstaltungen innerhalb der Laufzeit.
Anfangs- und Enddatum stehen in der Lizenzdatei, der Vertragsbestätigung und der Rechnung. Die Lizenz endet ohne Kündigung und verlängert sich nicht automatisch.
4. Nutzungsumfang
Die Lizenz berechtigt den in der Lizenzdatei genannten Lizenznehmer, das lizenzierte Programm während der Laufzeit auf beliebig vielen Rechnern und an beliebig vielen Wettkampfflächen zu nutzen. Personen, die für den Lizenznehmer tätig sind, etwa Helfer, Kampfrichter oder Dienstleister bei einer Veranstaltung des Lizenznehmers, dürfen die Programme in diesem Rahmen bedienen.
Ist der Lizenznehmer ein Verband, darf er eine Jahreslizenz seinen Mitgliedsvereinen für Veranstaltungen innerhalb der Laufzeit zur Verfügung stellen. Im Übrigen ist die Weitergabe der Lizenzdatei an Dritte, eine Unterlizenzierung, Vermietung oder Veröffentlichung der Lizenzdatei unzulässig. Unzulässig ist auch, die Lizenzprüfung zu umgehen oder die Lizenzdatei zu verändern; Absatz 4 bleibt unberührt.
Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt. Die Programme enthalten Open-Source-Bestandteile, für die deren eigene Lizenzbedingungen gelten; diese gehen den Beschränkungen dieses Abschnitts vor, soweit sie den jeweiligen Bestandteil betreffen.
Insbesondere darf der Kunde die mitgelieferten Bibliotheken, die unter der GNU Lesser General Public License stehen (etwa die Programmbibliotheken von Qt und FFmpeg in Tatamio Replay), verändern oder durch andere, kompatible Versionen ersetzen. Die Beschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten dafür nicht: Der Kunde darf das Programm auch verändern und zurückentwickeln, soweit dies nötig ist, um solche Änderungen an den Bibliotheken vorzunehmen und Fehler darin zu beheben. Auf Anfrage stellt der Anbieter den Quelltext der mitgelieferten Versionen dieser Bibliotheken für mindestens drei Jahre ab Auslieferung zur Verfügung. Für Bibliotheken, die der Kunde selbst ausgetauscht hat, übernimmt der Anbieter keine Gewähr.
5. Demo-Modus
Ohne gültige Lizenz laufen die Programme in einem eingeschränkten Demo-Modus. Der Demo-Modus ist unentgeltlich, dient dem Ausprobieren und begründet keinen Anspruch auf Verfügbarkeit oder einen bestimmten Funktionsumfang. Derzeit zeigt Tatamio im Demo-Modus nur eine Wettkampffläche an, und die Online-Turnierseite steht nicht zur Verfügung. Für die Nutzung im Demo-Modus gilt die EULA.
6. Vertragsschluss, Preise und Zahlung
Die Darstellung der Lizenzen und Preise im Shop ist kein bindendes Angebot. Mit dem Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter nach bestätigter Zahlung die Lizenzdatei bereitstellt und eine Vertragsbestätigung per E-Mail versendet oder zum Herunterladen bereitstellt. Eine Zahlungsaufforderung bei Vorkasse ist noch keine Annahme. Der Anbieter nimmt das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang an; andernfalls erstattet er den gezahlten Betrag. Geht bei Vorkasse die Zahlung für eine Event-Lizenz erst nach dem letzten Veranstaltungstag ein, kommt kein Vertrag zustande; der Anbieter erstattet den Betrag.
Maßgeblich ist der unmittelbar vor der Bestellung angezeigte Gesamtbetrag. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer berechnet. Ändert sich die steuerliche Behandlung, wird die geltende Preis- und Steuerdarstellung vor der Bestellung angezeigt.
Bei Online-Zahlung wird die Lizenz nach der Zahlungsbestätigung des Zahlungsdienstleisters bereitgestellt. Bei Vorkasse wird sie erst nach Eingang des vollständigen Betrags auf dem Geschäftskonto bereitgestellt; ein Überweisungsbeleg gilt nicht als Zahlungseingang. Für Event-Lizenzen liegt es in der Verantwortung des Kunden, so rechtzeitig zu zahlen, dass der Betrag vor der Veranstaltung eingeht.
Nach bestätigter Zahlung erhält der Kunde Vertragsbestätigung, Lizenzdatei und Rechnung per E-Mail. Organisationen erhalten zusätzlich eine strukturierte XRechnung. Öffentliche Auftraggeber, die einen besonderen Übermittlungsweg verlangen, müssen dies vor der Bestellung mitteilen.
Bestellungen sind nur mit einer Rechnungsanschrift in Deutschland möglich.
Ablauf der Bestellung: Der Kunde wählt im Shop Programm und Laufzeit, gibt seine Angaben ein, wählt die Zahlungsart und sieht vor dem Absenden eine Übersicht mit Programm, Laufzeit und Gesamtpreis. Bis zum Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ kann er alle Eingaben in den Formularfeldern prüfen und berichtigen oder den Vorgang abbrechen, indem er die Seite schließt. Bei Online-Zahlung kann er auch auf der Zahlungsseite von Stripe noch abbrechen und zum Formular zurückkehren.
Vertragstext und Sprache: Der Anbieter speichert den Vertragstext (Bestelldaten und die bei der Bestellung geltende Fassung dieser AGB). Der Kunde erhält ihn mit der Vertragsbestätigung per E-Mail. Als Anhang liegen die AGB, die EULA, bei Verbrauchern die Widerrufsbelehrung und bei Tatamio mit Upload oder dem Paket die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bei, jeweils in der bei der Bestellung geltenden Fassung; Lizenzdatei und Rechnung kann er im Kundenkonto erneut abrufen. Die geltende Fassung der AGB ist jederzeit unter tatamio.de/agb abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.
7. Kundenkonto
Unter „Mein Konto“ kann der Kunde mit der beim Kauf angegebenen E-Mail-Adresse seine Lizenzdateien und Rechnungen erneut abrufen. Die Anmeldung erfolgt über einen Link, der an diese Adresse geschickt wird. Der Kunde hält den Zugang zu dieser E-Mail-Adresse geschützt. Der Anbieter darf den Abruf einer Lizenzdatei sperren, wenn ein Missbrauch nach Abschnitt 4 vorliegt.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular stehen in der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Die Lizenz ist ein digitaler Inhalt, der nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert wird. Das Widerrufsrecht erlischt nach § 356 Abs. 5 BGB, wenn der Anbieter mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher (1) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, (2) seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert, und (3) der Anbieter eine Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat. Zustimmung und Bestätigung werden im Bestellvorgang eingeholt. Mit der Vertragsbestätigung erhält der Verbraucher die Lizenzdatei sowie diese AGB und die Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger.
Organisationen schließen keinen Verbrauchervertrag; für sie besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
9. Pflichten des Kunden
Die Programme unterstützen die Durchführung einer Veranstaltung. Sie ersetzen nicht die Verantwortung des Ausrichters, des Kampfgerichts und der Turnierleitung. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- die Programme vor der Veranstaltung mit der vorgesehenen Technik zu testen;
- Ergebnisse, Zeitpläne und Auslosungen vor der Veröffentlichung zu prüfen;
- regelmäßig Datensicherungen anzulegen;
- für Videoaufnahmen und personenbezogene Daten der Teilnehmenden die datenschutzrechtlichen Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen, insbesondere Informationspflichten gegenüber Athletinnen, Athleten und Publikum;
- die Systemuhr der eingesetzten Rechner korrekt zu halten, da die Lizenzprüfung auf dem Datum beruht.
Diese Mitwirkungspflichten schränken gesetzliche Mängel- oder Haftungsrechte nicht ein. Ein Verstoß wird nur berücksichtigt, soweit er eine Beeinträchtigung oder einen Schaden tatsächlich verursacht oder vergrößert hat.
10. Verfügbarkeit und Support
Die Programme prüfen die Lizenz ohne Internetverbindung. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Website, Shop und Kundenkonto wird nicht geschuldet; der Anbieter ergreift zumutbare Maßnahmen zur Wiederherstellung. Support wird per E-Mail erbracht. Bestimmte Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
11. Mängelrechte
Für Verbraucher gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Rechte für digitale Produkte, insbesondere die §§ 327i bis 327n BGB, sowie die Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB. Verbraucher werden gebeten, Mängel möglichst nachvollziehbar mitzuteilen; eine verspätete Mitteilung führt nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte.
Der Anbieter stellt den vertragsgemäßen Zustand innerhalb angemessener Frist her, insbesondere durch Nachbesserung, Update oder eine gleichwertige Umgehungslösung. Kann eine Event-Lizenz wegen eines vom Anbieter zu vertretenden Mangels nicht genutzt werden, erstattet der Anbieter den Preis dieser Lizenz; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Organisationen sollen erkennbare Mängel unverzüglich melden. § 377 HGB bleibt unberührt, soweit anwendbar.
12. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen des Kampfgerichts oder der Turnierleitung, die auf Grundlage der Programme getroffen werden, soweit der Anbieter einen zugrunde liegenden Fehler nicht zu vertreten hat. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende Ansprüche von Verbrauchern wegen unterbliebener Bereitstellung, eines Mangels oder fehlender Aktualisierungen bleiben unberührt.
13. Datenschutz
Turnier-, Teilnehmer- und Videodaten werden lokal auf den Rechnern des Kunden verarbeitet. An den Anbieter übertragen werden sie nur, wenn der Kunde die Online-Turnierseite nach Abschnitt 14 nutzt; dann gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Für diese Daten ist der Kunde bzw. der Veranstalter datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Verarbeitung von Daten im Shop, im Kundenkonto und beim Aufruf der Online-Turnierseite beschreibt die Datenschutzerklärung.
14. Online-Turnierseite
Leistung: Mit einer Lizenz für Tatamio mit Upload oder das Paket kann der Kunde Zeitplan, Paarungen, laufende Kämpfe und Ergebnisse eines Turniers auf einer Turnierseite im Internet veröffentlichen, die der Anbieter auf seinem Server betreibt („Online-Turnierseite“). Tatamio überträgt dazu nur Turniere, die der Kunde in Tatamio ausdrücklich freigibt, und nur die Daten, die online angezeigt werden. Die Nutzung ist freiwillig; Tatamio funktioniert in der Halle auch ohne sie.
Zugang: Tatamio meldet sich mit der Lizenzdatei des Kunden am Server an. Der Zugang besteht während der Laufzeit der Lizenz sowie 60 Tage davor und 14 Tage danach. Eine Event-Lizenz berechtigt nur zur Veröffentlichung des beim Kauf angegebenen Turniers. Jedes Turnier ist dem Kunden zugeordnet, der es zuerst hochgeladen hat.
Verfügbarkeit: Der Anbieter stellt die Online-Turnierseite mit der Sorgfalt eines ordentlichen Betreibers bereit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb von Wochenenden durchgeführt. Für die Übertragung ist eine Internetverbindung in der Halle erforderlich, für die der Kunde sorgt. Die Online-Turnierseite ist eine Zusatzinformation für Zuschauer; maßgeblich bleiben die Wettkampfsoftware, die Aushänge und die Entscheidungen der Turnierleitung. Fällt die Online-Turnierseite aus, berührt das die Nutzung von Tatamio in der Halle nicht.
Löschung: Der Server löscht ein Turnier automatisch, wenn es länger als die in Tatamio eingestellte Frist nicht aktualisiert wurde (7 bis 365 Tage, voreingestellt 90 Tage). Der Kunde kann ein Turnier in Tatamio jederzeit sofort löschen. Ein Anspruch auf längere Speicherung oder auf ein Archiv besteht nicht.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung: Für die Turnierdaten auf der Online-Turnierseite ist der Veranstalter des Turniers Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet sie in seinem Auftrag. Dafür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung für die Online-Turnierseite in der jeweils in Tatamio bestätigten Version; sie ist Anlage zu diesen AGB. Tatamio veröffentlicht erst, nachdem die Vereinbarung bestätigt wurde. Der Kunde stellt sicher, dass für die Veröffentlichung eine Rechtsgrundlage besteht, die Teilnehmenden bzw. ihre Sorgeberechtigten vorab informiert werden und Widersprüche über „Online ausblenden“ umgesetzt werden.
Inhalte: Der Kunde ist für die übertragenen Inhalte verantwortlich, auch für selbst eingetragene Zeitplaneinträge und Angaben zum Veranstalter. Er überträgt keine rechtswidrigen Inhalte und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Der Anbieter darf ein Turnier vorläufig sperren, wenn ihm ein Rechtsverstoß oder ein begründeter Widerspruch einer betroffenen Person bekannt wird und der Kunde nicht rechtzeitig erreichbar ist; er informiert den Kunden unverzüglich.
Wer die Online-Turnierseite nutzen darf: Die Online-Turnierseite steht jedem Kunden mit einer Lizenz für Tatamio mit Upload oder das Paket zur Verfügung, der als Veranstalter oder Ausrichter eines Turniers handelt. Ein Verbraucher, der die Online-Turnierseite nutzt, ist für die veröffentlichten Daten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und schließt dafür die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.